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Wir setzen Ihre Reisepreiserstattung durch

Wir setzen Ihre Reisepreiserstattung durch

Die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter zahlen nicht? Ihnen wird nur ein Gutschein oder eine Umbuchung angeboten? Passengers friend setzt Ihr Recht durch und fordert den Reisepreis bei der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter ein!

Geld zurück bei Reisestorno

Die aktuelle Krise hat auf die Reisebranche gravierende Auswirkungen. Ins Auge fällt dabei, dass im Fall von gestrichenen Flügen oder stornierten Reisen nur noch wenige Airlines bzw. Reiseveranstalter die Möglichkeit der Ticketpreis-Erstattung anbieten und zumeist auf die momentan umstrittene Gutschein-Lösung setzen.

Was für Reiseveranstalter und Fluggesellschaften mit Sicherheit eine gute Lösung ist, stellt Reisende wiederum vor ein großes Problem:

Reisende haben den Urlaub in dem Vertrauen gebucht, im Falle einer Absage der Reise, die Reisekosten zurückzubekommen. Viele Kunden sind in der aktuellen Situation ebenfalls genauso dringend auf liquide Mittel angewiesen wie Unternehmen. Daher möchte Passengers friend diesen Menschen helfen und bei der Erstattung des Reisepreises unterstützen.

Viele Reisende wissen gar nicht, dass sie auf eine Auszahlung des ursprünglich gezahlten Reisepreises bestehen können. Laut Artikel 8 der EU-Fluggastrechteverordnung müssen Reisende einen Gutschein nicht annehmen, sondern haben das Recht auf Wahlfreiheit. Auch wenn die Reise aufgrund der aktuellen Pandemie ausfällt, haben Reisende Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.



Häufige Fragen zur Reisepreiserstattung