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Wenn Ihr Flug Verspätung hat, ist das für Sie mit großem Stress und Frust verbunden. Es kommt zu endlos erscheinenden Wartezeiten am Flughafen. Eine Flugverspätung raubt wertvolle Urlaubsstunden. Der langersehnte Urlaub rückt damit in weite Ferne. Aber auch verpassten beruflichen Meetings kosten Geld und Nerven. In vielen Fällen steht Ihnen laut EU-Verordnung jedoch eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zu. Ob Sie pauschal, individual oder dienstlich reisen, spielt dabei keine Rolle. Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung!



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So helfen wir Dir, Deine Entschädigung bei einer Flugverspätung durchzusetzen

Mit dem Kauf eines Flugtickets hast Du einen Vertrag mit der entsprechenden Airline abgeschlossen. Die Vertragsbedingungen müssen erfüllt werden und die Airline muss Dich zum gewünschten Zielort bringen. Egal ob Flugverspätung, Flugzeitenänderung oder Flugannullierung, wenn Du nicht wie geplant an Dein Ziel kommst, muss die Airline Dich dafür entschädigen. Ab einer Flugverspätung von 3 Stunden hast Du Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person sowie Betreuungsleistungen durch die Fluggesellschaft.

So handelst Du richtig bei einer Flugverspätung

Wenn Dein Flug eine Verspätung von mehr als 3 Stunden hat, kannst Du von der Airline eine Entschädigung einfordern. Nachfolgend erklären wir Dir, wie Du bei einer Flugverspätung richtig handelst.

Informiere Dich bei der Fluglinie, warum sich der Flug verspätet und bitte um eine schriftliche Bestätigung. Bewahre die Beweise gut auf.


Folgende Rechte hast Du bei einer Flugverspätung

Bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden steht Dir in der Regel eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Du hast Anspruch auf eine Entschädigung, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • der Flug ist in der EU gestartet oder in der EU gelandet und die Fluggesellschaft hat ihren Hauptsitz innerhalb der EU
  • die Flugverspätung liegt nicht mehr als 3 Jahre zurück
  • die Fluggesellschaft ist verantwortlich für die Verspätung

So hoch ist Dein Anspruch auf Entschädigung

Für Flüge mit einer Distanz bis zu 1500 km erhältst Du eine Entschädigung von bis zu 250 Euro.

 

Für Flüge mit einer Distanz ab 1500 km – 3500 km erhältst Du eine Entschädigung von bis zu 400 Euro.

 

Für Flüge mit einer Distanz ab 3500 km erhältst Du eine Entschädigung von bis zu 600 Euro.

Höhe des Anspruchs auf Entschädigung

Schon ab 2 Stunden Verspätung hast Du ein Recht auf Betreuungsleistungen. Du musst mit kostenlosen Getränken und Essen versorgt werden. Außerdem solltest Du die Möglichkeit haben, 2 Anrufe zu tätigen und E-Mails zu versenden. Wenn Dein Flug auf den nächsten Tag verschoben wird, muss die Fluggesellschaft für die Hotel- und Transferkosten bis zum Ersatzflug aufkommen.

 

Die Fluggesellschaft ist hierbei zunächst dazu verpflichtet, die Sachleistung selber zu erbringen. Sie muss prinzipiell keine Leistungen Dritter bezahlen. Das bedeutet, dass Reisende ihre Ansprüche zunächst bei der Airline einfordern müssen. Kommt die Airline ihrer Betreuungspflicht nicht nach, darfst Du Dir selbst Verpflegung kaufen, eine Ersatzbeförderung (Flug, Bahnfahrt, Taxi) oder auch ein Hotelzimmer buchen. Die dadurch entstandenen Kosten, kannst Du anschließend der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Hier gilt es jedoch, die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

 

VerspätungAnspruch auf Betreuungsleistungen
ab 2 StundenMahlzeiten und Erfrischung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.
zwei Telefonate (oder Email, Fax).
ab 3 StundenMahlzeiten und Erfrischung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.
zwei Telefonate (oder Email, Fax), nach EU-Fluggastrechte-Verordnung 250 € bis 600 € pro Person.
ab 4 StundenMahlzeiten und Erfrischung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.
zwei Telefonate (oder Email, Fax)
ggf. Hotelunterbringung.
ab 5 StundenReisende können vom Flug zurücktreten. Die Airline muss die Ticketkosten erstatten.

In diesen Situationen hast Du keinen Anspruch

  • Mache Deine Ansprüche jetzt geltend! Wir helfen Dir dabei. Fülle einfach den Antrag auf unserer Website aus, sofort übernimmt Passengers friend Deinen Fall und Du erhältst die Dir zustehende Entschädigungszahlung.

     

    Bei Verspätungen von weniger als 3 Stunden, kannst Du leider keinen Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Zudem hast Du keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug außerhalb der EU gestartet ist und die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz außerhalb der EU hat.

Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen

Es gibt einige Situationen, in denen Dein Anspruch trotz aller gegebenen Voraussetzungen nicht durchgesetzt werden kann. Liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung an Dich leisten. Darunter fallen alle nicht vorhersehbaren Situationen, die im täglichen Ablauf einer Airline nicht vorkommen und von der Fluggesellschaft nicht beeinflussbar sind.

Die Fluggastrechteverordnung bietet hierfür keine einheitliche Definition. Ein medizinischer Notfall kann zum Beispiel jederzeit für Verzögerungen sorgen. In solchen Fällen kann sich die Airline auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen. Ein medizinischer Notfall liegt allerdings nicht vor, wenn sich ein Flug wegen der Erkrankung eines Crewmitglieds verzögert, da die Airline für solche Fälle Ersatz bereitstellen muss. Diese Ereignisse sind von den normalen Verzögerungen und betrieblichen Abläufen zur Beförderung von Passagieren abzugrenzen.

 

Kleines Trostpflaster: Selbst bei einem Nichtverschulden der Fluggesellschaft stehen Reisenden Betreuungsleitungen zu. Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen:

  • politische Unsicherheit
  • Unwetter
  • Sperrungen des Flughafens oder Flugraums
  • Vogelschläge
  • unvermeidbare Sicherheitsrisiken
  • sonstige Risiken

Welche Folgekosten können entstehen?

Unter Folgekosten versteht man:

  • Übernachtungskosten
  • Fahrtkosten
  • Verpflegung
  • Ersatzkäufe

Um die Dir entstandene Kosten von der Airline einzufordern zu können, ist es wichtig, dass Du alle Belege sammelst. Die Kosten kannst Du Dir zusätzlich zu der Entschädigung bei Flugverspätung erstatten lassen. Ohne Belege wird die Fluggesellschaft die Forderung jedoch ablehnen.

Diese Kosten werden von der Airline nicht erstattet:

  • Alkoholische Getränke
  • Taxifahrten oder Mietwagenkosten, wenn zum Beispiel eine Beförderung mit der Bahn möglich gewesen wäre
  • Parkgebühren
  • Kosten die für Freizeitaktivitäten entstehen, wie z. B. Kino, Zoo und Co.

Keine doppelte Entschädigung

Der BGH in Karlsruhe hat 2019 entschieden, dass Airlines nicht dazu verpflichtet sind, Folgekosten wie Zug- oder Taxitickets zu übernehmen, wenn Reisende für ein Flugproblem bereits eine Entschädigung von der Fluggesellschaft erhalten haben. In diesem Fall kann es sein, dass angefallene Folgekosten mit dieser Summe verrechnet werden. Laut BGH dient eine Ausgleichszahlung dazu, Folgekosten zu decken.

Was tun bei Gepäckproblemen?

Verspätetes Gepäck

Kommt der Koffer nicht an, solltest Du den Verlust am Lost & Found Schalter melden und ein PIR-Formular (Property Irregularity Report) ausfüllen. Hierfür sind die Bordkarte sowie die Gepäckregistrierungsnummer vorzuzeigen. Diese Nummer findest Du aufgeklebt auf der Rückseite Ihres Boardingpasses. Am Ankunftsort haben betroffene Passagiere zunächst das Recht, sich die notwendigsten Gegenstände des täglichen Bedarfs zu beschaffen und diese der Airline in Rechnung zu stellen. Dabei beträgt die Höchstsumme für die Ersatzkäufe 1131 SZR (ca. 1300 €).

 

Das Sonderziehungsrecht (SZR/XDR) ist eine künstliche Währung, die als weltweite einheitliche Regelung zur gleichmäßigen Befriedigung von Haftungsansprüchen gilt. Zu beachten ist: Sollte das Fluggepäck auf dem Rückflug verspätet sein, hast Du keinen Grund für Ersatzkäufe. Die Gepäckverspätung und die dadurch entstandenen Kosten müssen der Fluggesellschaft schriftlich innerhalb von 21 Tagen nach Wiedererhalt des Gepäcks gemeldet werden.

Gepäckverspätung bei einer gebuchten Pauschalreise

  • Durch Regelungen im Reiserecht (gem.§ 651 BGB) kannst Du einen Anspruch auf Reisepreisminderung aufgrund entgangener Urlaubsfreuden geltend machen. Wir kümmern uns auch um Gepäckprobleme bei Pauschalreisen. Suche den Kontakt zu Deinem Reiseveranstalter und kontaktiere uns.

HandlungFrist
1. Meldung der Verspätung des Gepäcks vor Ort.Den Schaden sofort (max. 7 Tage nach der Ankunft) beim Lost & Found-Schalter oder der Airline melden.
2. Weitere Meldung des Schadens nach Erhalt des Gepäcks. Sende innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks eine weitere Schadenanzeige mit allen Belegen an die Airline.
3. Mögliche Schäden nach Erhalt des Gepäcks melden. Ist der Koffer beschädigt, melde innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks die Beschädigung bzw. den Teilverlust der Fluglinie.

Beschädigtes Gepäck

Stellest Du nach Ankunft am Flughafen fest, dass Dein Reisegepäck oder Sperrgepäck während des Fluges beschädigt wurde, ist die Airline dazu verpflichtet, Dir Schadensersatz zu zahlen. Die Regelungen hierfür, sind im Montrealer Übereinkommen festgehalten. Die Airline haftet auch, wenn der Koffer nur teilweise geöffnet oder mit Klebeband notdürftig verschlossen wurde. Kontrolliere nach der Landung den Inhalt Deines Gepäcks und kontaktiere Deine Airline, um den entstandenen Schaden zu melden.

Sollten Schäden an Deinem Gepäck entstanden sein, haftet die Airline bis zu einer Höchstgrenze von bis zu 1131 SZR (ca. 1300 €). Voraussetzung hierfür ist eine Schadensmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Flugdatum. Hast Du die Schäden an Ihren Gepäckstücken selbst zu verantworten, indem Du z.B. einen defekten Koffer aufgibst oder zerbrechliche Dinge nicht vernünftig verstaut hast, muss die Airline nicht für den entstandenen Schaden aufkommen.

Ersatz bei beschädigtem Gepäck

Sollte Dein Gepäck beschädigt sein, bekommst Du vorerst keine Erstattung in Form von Geld. In diesem Fall gilt die Naturalrestitution (die Reparatur). Die Fluggesellschaften werden andere Unternehmen mit einem Gutachten beauftragen und bei Bedarf das Gepäck reparieren.

Verlorenes Gepäck

Sind Koffer mehr als 21 Tage verspätet, gelten sie als verloren. Die maximale Entschädigungszahlung die ein Passagier erhalten kann, beträgt ca. 1131 SZR (ca. 1300 €). Auch wenn verlorenes Gepäck ärgerlich ist, eine pauschale Entschädigung gibt es nicht. Für die Entschädigungsberechnung wird der Koffer sowie sein Inhalt aufgrund seines Zeitwertes erstattet. Als Richtwert gilt dabei eine jährliche Wertverminderung zwischen 10 und 30 Prozent. Damit Du die Kosten erstattet bekommst, musst Du am Flughafen ein PIR-Formular ausfüllen. Alles weitere werden Dir die Flughafenmitarbeiter erklären. Als Passagier sind sie in der Nachweispflicht. Daher mussst Du in jedem Fall die Fluggesellschaft innerhalb von 21 Tagen über den Verlust des Koffers informieren.

Rechte von Reisenden bei einem Streik

Streikankündigungen sind die Horrornachricht vieler Urlauber in der Hauptreisezeit. Für Reisende bedeutet ein Streik nicht selten, dass sie entweder mit großer Verspätung oder sogar mit dem Ausfall ihres Fluges rechnen müssen. Die ist insbesondere dann ärgerlich, wenn Sie noch Ihren Anschlussflug erreichen müssen.

Das sollten Sie bei einem Streik beachten:

Streikankündigungen sind die Horrornachricht vieler Urlauber in der Hauptreisezeit. Für Reisende bedeutet ein Streik nicht selten, dass sie entweder mit großer Verspätung oder sogar mit dem Ausfall ihres Fluges rechnen müssen. Die ist insbesondere dann ärgerlich, wenn Sie noch Ihren Anschlussflug erreichen müssen.

Folgendes gilt bei einem Streik es zu beachten:

Kommt es zu einer Flugverspätung oder einem Flugausfall wegen eines Streiks Dritter, dann befreit die EU-Fluggastrechte-Verordnung die Fluggesellschaft von der Entschädigungspflicht. Generell muss die Fluggesellschaft jedoch belegen, dass sie alle möglichen Maßnahmen zu Vermeidung des Streiks ergriffen hat. In der EU-Verordnung sind jedoch neben einer Entschädigungszahlung noch weitere Rechte von Reisenden festgehalten, auf die Du bestehen solltest.

Dein Anspruch auf Entschädigung bei einem Streik

Airlines sind dazu verpflichtetet, Reisende für eine Flugstörung zu entschädigen, wenn sie diese selbst verschuldet haben. Streiks des eigenen Personals sind meistens die Folge von gescheiterten Tarifverhandlungen und werden als Druckmittel eingesetzt, um die Verhandlungsposition des Personals zu stärken. Daher steht die Fluggesellschaft in einem solchen Fall in der Verantwortung und muss Dich für die entstanden Unannehmlichkeiten entschädigen.

 

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Kurz und Knapp

Ab wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Kommt es zu einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden, hast Du Anspruch auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft. Abhängig von der zurückgelegten Flugdistanz kann diese bis zu 600 € pro Person betragen.

Welche Rechte habe ich bei einer Flugverspätung?

Deine Rechte werden seit dem Jahr 2004 durch die EU-Flugverordnung 261/2014 geschützt. Abhängig von der zurückgelegten Flugdistanz steht Dir eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zu. Bei einer mehrstündigen Verspätung sollte die Airline Dich mit kostenlosem Essen und Getränken versorgen. Außerdem hast Du das Recht auf 2 kostenlose Telefonanrufe und den Versand von E-Mails. Bei einer Verspätung über Nacht, muss die Airline für die Kosten einer Übernachtung aufkommen.

Wie komme ich zu meiner Entschädigung bei einer Flugverspätung

Aus Erfahrung wissen wir, dass Fluggesellschaften Kundenbeschwerden oftmals ignorieren oder berechtigte Forderungen einfach ablehnen. Mit uns hast Du einen kompetenten Partner an Deiner Seite. Fülle einfach in nur wenigen Minuten das Formular auf unserer Website aus und unsere Reiserechtsexperten übernehmen sofort Deinen Fall.

Welchen Einfluss können außergewöhnliche Umstände auf meine Rückerstattung haben?

Außergewöhnliche Umstände spielen eine große Rolle bei der Durchsetzung Deines Anspruchs. Das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen befreit die Fluggesellschaft von einer Entschädigungszahlung.

Ich habe eine Pauschalreise gebucht und mein Flug hat sich verspätet sich, was soll ich tun?

Eine Reise heißt Pauschalreise, wenn mindestens 2 Reiseleistungen zusammen gebucht werden – z.B. Flugtickets und Unterkunft in einem Hotel. Auch bei einer Pauschalreise kannst Du Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person haben.

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