Entschädigung bei
Streik
Rechte von Reisenden bei einem Streik
Streikankündigungen sind die Horrornachricht vieler Urlauber in der Hauptreisezeit. Für Reisende bedeutet ein Streik nicht selten, dass sie entweder mit großer Verspätung oder sogar mit dem Ausfall ihres Fluges rechnen müssen. Die ist insbesondere dann ärgerlich, wenn Sie noch Ihren Anschlussflug erreichen müssen.
Das sollten Sie bei einem Streik beachten:
Damit Sie Ihre Entschädigung von bis zu 600 € pro Person reibungslos erhalten, können Sie bereits am Flughafen einiges tun:
- Lassen Sie sich die Verspätung oder den Flugausfall aufgrund des Streiks von Mitarbeitern der Airline schriftlich bestätigen.
- Fordern Sie eine alternative Beförderung (Ersatzflug oder Bahnfahrt).
- Bewahren Sie Ihre Flugtickets oder Buchungsbestätigung gut auf.
Streik als außergewöhnlicher Umstand
Ob ein Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, ist differenziert zu betrachten. Es hängt von der Art und der Organisation des Streikes ab. Es gilt folgende Arten zu unterscheiden:
- Streik des eigenen Personals der Fluggesellschaft, wie zum Beispiel des Boden- und Bordpersonals
oder
- Streiks Dritter, wie zum Beispiel Streiks des Sicherheitspersonals oder der Flugsicherung.
Folgendes gilt es zu beachten:
Kommt es zu einer Flugverspätung oder einem Flugausfall wegen eines Streiks Dritter, dann befreit die EU-Fluggastrechte-Verordnung die Fluggesellschaft von der Entschädigungspflicht. Generell muss die Fluggesellschaft jedoch belegen, dass sie alle möglichen Maßnahmen zu Vermeidung des Streiks ergriffen hat. In der EU-Verordnung sind jedoch neben einer Entschädigungszahlung noch weitere Rechte von Reisenden festgehalten, auf die Sie bestehen sollten.
Ihre Fluggastrechte bei einem Streik
Reisende haben, unabhängig davon, ob der Streik als außergewöhnlicher Umstand zu werten ist, einen Anspruch auf Versorgungsleistungen von der Fluggesellschaft. Diese sind abhängig von der zurückgelegten Flugdistanz:
- Bis 1500 km: ab 2 Stunden Wartezeit Getränke, Snacks und zwei Telefonate oder E-Mails
- 1500-3500 km: ab 3 Stunden Wartezeit Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate oder E-Mails
- Ab 3500 km: ab 4 Stunden Verzögerung Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate oder E-Mails
Kommt es wegen eines Streiks zu einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden oder gar zu einem Flugausfall, muss die Fluggesellschaft Reisenden eine alternative Beförderung anbieten. Kommt die Airline dieser Pflicht nicht nach, können Sie sich selbst eine Ersatzbeförderung buchen. Die Ihnen hierdurch entstandenen Kosten, können Sie der Fluggesellschaft im Nachhinein in Rechnung stellen. Gerne helfen wir Ihnen auch dabei! Sollten Sie aufgrund des Streiks übernachten müssen, muss die Airline zudem für die Kosten des Hotelzimmers sowie den Transport vom und zum Flughafen aufkommen.
Ihr Anspruch auf Entschädigung bei einem Streik
Airlines sind dazu verpflichtetet, Reisende für eine Flugstörung zu entschädigen, wenn sie diese selbst verschuldet haben. Streiks des eigenen Personals sind meistens die Folge von gescheiterten Tarifverhandlungen und werden als Druckmittel eingesetzt, um die Verhandlungsposition des Personals zu stärken. Daher steht die Fluggesellschaft in einem solchen Fall in der Verantwortung und muss Sie für die entstanden Unannehmlichkeiten entschädigen.
In der EU-Fluggastrechte-Verordnung ist klar geregelt, dass Sie bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden und Flugausfällen einen Anspruch auf Entschädigung haben. Dieser ist abhängig von der zurückgelegten Flugstrecke. Hierbei gilt:
Kurz & Knapp:
Mit Passengers friend haben Sie einen kompetenten und erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Wir setzen die Entschädigung für Sie durch.