Entschädigung bei einer
Flugumleitung
Sie sitzen im Flieger und plötzlich kommt die Durchsage, dass der Flug umgeleitet wird. Statt am geplanten Ankunftsort, landet man ganz woanders. Wenn es zu einer Flugumleitung kommt, sind viele Passagiere verunsichert, ob sie für die Unannehmlichkeiten eine Entschädigung von der Airline fordern können. Passengers friend fordert mithilfe unserer Reiserechtsexperten die Ihnen zustehende Entschädigungszahlung bei der Fluggesellschaft ein.
Diese Rechte haben Sie bei einer Flugumleitung:
Manchmal kommt es vor, dass Flüge umgeleitet werden und an einem anderen Flughafen mit einer Verspätung landen müssen. Falls Sie mindestens 3 Stunden verspätet am ursprünglichen Zielort ankommen, haben Sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person. Bei der Berechnung der Verspätung ist die Ankunftszeit am ursprünglichen Zielort relevant.
Leistungen die Ihnen bei einer Flugumleitung zustehen:
Wenn der Flug mehr als 3 Stunden verspätet ist, haben Sie das Recht auf Betreuungsleistungen wie z.B. Mahlzeiten, Erfrischungsgetränke, zwei Telefonate oder E-Mails. Landet das Flugzeug an einem anderen Flughafen, muss die Fluggesellschaft Sie zu ihrem ursprünglichen Ankunftsort transportieren. Falls Sie sich selbst um die Ersatzbeförderung kümmern müssen, bewahren Sie bitte alle Belege und Quittungen auf. Sie können Ihre Ausgaben der Airline nachträglich in Rechnung stellen.
Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der Flugdistanz:
Geltungsbereich der Fluggastrechteverordnung:
Die EU-Fluggastrechteverordnung Nr.261/2004 regelt die Entschädigungszahlungen bei allen Flügen, die von einem europäischen Flughafen starten.
Bei Flügen, die außerhalb der EU starten, sieht die Rechtslage jedoch anders aus: Der Zielflughafen muss sich bei der Landung innerhalb der EU befinden und die ausführende Fluggesellschaft muss ihren Hauptsitz in der EU haben.
Auf diese Weise prüfen und fordern Sie Ihre Entschädigung:
Geben Sie einfach Ihre Flugnummer und Ihr Flugdatum in unser Antragsformular ein. Sie beauftragen uns innerhalb von zwei Minuten mit der Prüfung Ihres Anspruchs auf Entschädigung. Dieser Service ist für Sie kostenlos. Nur im Erfolgsfall behalten wir eine Provision in Höhe von 36 % ein.
Flugumleitungen sind ärgerlich. Neben der Frage nach einer Entschädigung, stellt sich zudem häufig die Frage, warum Flüge umgeleitet werden.
Gründe, warum ein Flug umgeleitet wird
Flüge können aus verschiedenen Gründen umgeleitet werden. Darunter fallen z.B.:
- Flughafensperrung
- Notarzteinsatz
- Unwetter
- Nachtflugverbot
Das Nachtflugverbot:
Unter den häufigsten Gründen für eine Umleitung ist das Nachtflugverbot. Wenn Ihr Flug umgeleitet wurde, haben Sie auf jeden Fall Anspruch auf eine Ersatzbeförderung zum ursprünglichen Flughafen. Das bedeutet, dass die Airline dafür sorgen muss, dass Sie Ihren Zielflughafen erreichen. Kümmert sich die Airline nicht darum, können Sie sich selbst eine Beförderung zum Zielflughafen buchen. Folgende Tabelle zeigt Ihnen, welche Flughäfen nachts nicht angeflogen werden dürfen:
Lübeck von 23:30 Uhr bis 05:30 Uhr | Dresden von 23:30 Uhr bis 5:30 Uhr |
Hamburg von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr | Frankfurt am Main von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr |
Bremen von 22:30 Uhr bis 6:00 Uhr | Saarbrücken von 22:30 Uhr bis 6:00 Uhr |
Berlin-Tegel von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr | Karlsruhe/Baden-Baden von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr |
Niederrhein von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr | Stuttgart von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr |
Dortmund von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr | Friedrichshafen von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr |
Düsseldorf von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr | Memmingen von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr |
Leipzig/Halle von 23:30 Uhr bis 5:30 Uhr | München von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr |