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Entschädigung bei

Flugüberbuchung

Frau steht vor Flugschalter - Entschädigungsanspruch bei Überbuchung

Ihr Flug ist gebucht, sie packen ihre Koffer und stehen abflugbereit am Flughafen. Dort der große Schock, sie dürfen nicht mitfliegen. Der Grund: Ihr Flug wurde überbucht.
Sie kennen das Problem?
Falls die Airline Ihren Flug überbucht hat, haben Sie einen Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004.

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Welche Erstattungsansprüche bei Überbuchung - Fluggastrechte

Überbuchung von Flügen

Flugüberbuchung bedeutet, dass die Fluggesellschaft mehr Sitzplätze verkauft hat, als im Flieger vorhanden sind. Damit die Flugzeuge optimal ausgelastet sind, nutzen Airlines aufwendige und detailreiche Prognosemodelle. Um das Problem der Flugüberbuchung zu lösen, hoffen die Airlines auf Freiwillige, die auf den Flug verzichten oder einer Umbuchung auf einen Ersatzflug zustimmen. Allerdings kann es auch passieren, dass Sie gegen Ihren Willen nicht befördert werden. In beiden Fällen haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung.

Ihre Rechte bei Überbuchung

Ihre Rechte bei einer Flugüberbuchung oder Nichtbeförderung regelt die EU-Fluggastrechteverordnung. Je nach zurückgelegter Flugdistanz stehen Ihnen bis zu 600 Euro Entschädigung pro Person zu. Dies gilt auch, wenn sich Ihr Ersatzflug am Zielort um mindestens 3 Stunden verzögert. Direkt vor Ort haben sie je nach Wartezeit einen Anspruch auf adäquate Versorgungsleistungen wie Essen, Getränke und Kommunikationsmöglichkeiten. Zudem ist die Airline verpflichtet, Ihnen einen Ersatzflug oder einen anderweitigen Transfer z.B. mit der Bahn zu organisieren bzw. Ihnen ihre Ticketkosten zu erstatten. Ein Entschädigungsanspruch besteht auch dann, wenn die Fluggesellschaft Ihnen Gutscheine, Bargeld oder Flugpunkte anbietet. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren.

Bei Flugverspätung, -umleitung, -ausfall haben Sie einen Entschädigungsanspruch von bis zu 600€
Frau wartet mit Koffern am Flughafen vor einer Uhr.

Wartezeiten an Flughäfen

Wenn sie wegen einer Überbuchung längere Zeit am Flughafen warten müssen, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen in Form von Verpflegung sowie Kommunikationsmöglichkeiten. Die Airline ist dazu verpflichtet, Ihnen diese Leistungen zur Verfügung zu stellen. Kommt die Fluggesellschaft dem nicht nach, können Reisende sich selbst versorgen. Wichtig ist dabei, dass Sie die Belege der gekauften Produkte sammeln. Sollte Ihr Flug auf den nächsten Tag verschoben worden sein, steht Ihnen eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Airport zu.

Überbuchung und Geschäftsreisen

Bei Geschäftsreisen gelten die gleichen Regelungen wie bei Privatreisen. Kommt Ihr Flieger mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielort an, haben Reisende das Recht auf eine Ausgleichszahlung. Dabei ist zu beachten, dass der Privatperson und nicht dem Unternehmen diese Zahlung zusteht.

Leuchtende Glühbrine - Tipps vor Flugüberbuchung Tipps vor Flugüberbuchung

  • Früher Check-In

    Bei innereuropäischen Flügen sollten Sie mindestens 90 Minuten und bei internationalen Flügen 2 Stunden vor Abflug eingecheckt haben. Eine entspanntere Alternative bietet der Vorabend Check-In oder der Online Check-In
  • Reservierung der Sitzplätze

    Sie haben gute Chancen einen Flug antreten zu dürfen, wenn der Sitzplatz schon im Voraus reserviert wurde. Bei manchen Airlines ist dies jedoch mit Zusatzkosten verbunden.
  • Priority Boarding

    Beim bevorzugten Boarding dürfen sie den Flugsteig bzw. das Flugzeug zuerst betreten. Dies minimiert die Chance zurückgelassen zu werden.
  • Vielflieger Bonus nutzen

    Viele Airlines bieten Bonusmeilen- und Vielfliegerprogramme an. Wenn Sie häufiger mit einer bestimmten Airline fliegen, haben Sie dort einen höheren Status und somit sinkt die Wahrscheinlichkeit am Boden zurückgelassen zu werden.
  • Unattraktive Flugzeiten

    Nutzen Sie Flugzeiten die unattraktiv sind. Beispiele hierfür sind Nachtflüge oder Flüge von Montag bis Freitag.

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Kurz und Knapp:

Über uns

Passengers friend hat sich auf die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen, -ausfällen und verweigerter Beförderung spezialisiert. Die Grundidee beruht auf der Feststellung, dass Sie als Reisender zwar per EU-Gesetz Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, aber in der Realität Schwierigkeiten haben, diese gegenüber der Airline durchzusetzen. Passengers friend arbeitet bereits mit über 2200 Reisebüros zusammen, gemeinsam verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht. Wir setzen Ihre Entschädigung durch oder unser Service ist für Sie komplett kostenlos!

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