Folgekosten bei Flugproblemen
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Um Fluggäste für die entstandenen Unannehmlichkeiten bei einem Flugproblem zu entschädigen, genügt es für Fluggesellschaften nicht, lediglich die Ausgleichzahlung zu leisten. Reisenden stehen bei einem Flugproblem zudem verschiedene Sachleistungen zu. Die Airline hat Ihnen gegenüber eine Betreuungspflicht. Selbst ein außergewöhnlicher Umstand befreit die Fluggesellschaft nicht von dieser Betreuungspflicht.
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Diese Rechte haben Reisende bei einer Flugverspätung
Verzögert sich der Abflug um mindestens 2 Stunden, ist die Airline dazu verpflichtet, Reisende angemessen zur Wartezeit mit kostenlosen Getränken und Mahlzeiten zu versorgen. Ist die Weiterreise erst am Folgetag möglich, muss die Fluggesellschaft ebenfalls für eine Übernachtungsmöglichkeit in einem Hotel aufkommen. Das gleiche gilt für die Kosten des Transfers zwischen Hotel und Flughafen. Die Fluggesellschaft ist hierbei zunächst dazu verpflichtet, die Sachleistung selber zu erbringen. Sie muss prinzipiell keine Leistungen Dritter bezahlen. Das bedeutet, dass Reisende ihre Ansprüche zunächst bei der Airline einfordern müssen. Kommt die Airline ihrer Betreuungspflicht nicht nach, dürfen Sie sich selbst Verpflegung kaufen, eine Ersatzbeförderung (Flug, Bahnfahrt, Taxi) oder auch ein Hotelzimmer buchen. Die dadurch entstandenen Kosten, können Sie anschließend der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Hier gilt es jedoch, die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Unter Folgekosten versteht man:
- Übernachtungskosten
- Fahrtkosten
- Verpflegung
- Ersatzkäufe
Um die Ihnen entstandene Kosten von der Airline einzufordern zu können, ist es wichtig, dass Sie alle Belege sammeln. Die Kosten können Sie sich zusätzlich zu der Entschädigung bei Flugverspätung erstatten lassen. Ohne Belege wird die Fluggesellschaft die Forderung jedoch ablehnen.
Diese Kosten werden von der Airline nicht erstattet:
- Alkoholische Getränke
- Taxifahrten oder Mietwagenkosten, wenn zum Beispiel eine Beförderung mit der Bahn möglich gewesen wäre
- Parkgebühren
- Kosten die für Freizeitaktivitäten entstehen, wie z. B. Kino, Zoo und Co.
Keine doppelte Entschädigung
Der BGH in Karlsruhe hat 2019 entschieden, dass Airlines nicht dazu verpflichtet sind, Folgekosten wie Zug- oder Taxitickets zu übernehmen, wenn Reisende für ein Flugproblem bereits eine Entschädigung von der Fluggesellschaft erhalten haben. In diesem Fall kann es sein, dass angefallene Folgekosten mit dieser Summe verrechnet werden. Laut BGH dient eine Ausgleichszahlung dazu, Folgekosten zu decken.
Wie Sie vielleicht gemerkt haben, ist es für Reisende oft nicht einfach bei einer Flugverspätung eine Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen. Trotz der Fluggastrechteverordnung und der damit verbundenen Stärkung der Fluggastrechte, versuchen Airlines trotzdem alles Mögliche, um sich von der Entschädigungszahlung zu drücken.
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Kurz & Knapp:
Über uns
Passengers friend hat sich auf die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen, -ausfällen und verweigerter Beförderung spezialisiert. Die Grundidee beruht auf der Feststellung, dass Sie als Reisender zwar per EU-Gesetz Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, aber in der Realität Schwierigkeiten haben, diese gegenüber der Airline durchzusetzen. Passengers friend arbeitet bereits mit über 2200 Reisebüros zusammen, gemeinsam verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht. Wir setzen Ihre Entschädigung durch oder unser Service ist für Sie komplett kostenlos!