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AGB (Partner)

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(Stand: 5. Juni 2020)


§ 1 Tätigkeit des Vertriebspartners

1.1 Der Vertriebspartner ist berechtigt, im Auftrag von Passengers friend den Abschluss von Verträgen über die in der Anlage aufgeführten besonderen Dienstleistungen und Produkte an interessierte Kunden zu vermitteln. Insbesondere geht es dabei um die Vermittlung von Inkasso- und Finanzdienstleistungen.
1.2 Zum Zwecke der Vermittlung von Verträgen nach Absatz 1 wirbt der Vertriebspartner um das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages mit Passengers friend oder deren Kooperationspartner und/oder den Erwerb der zugehörigen Systeme und reicht dazu das vom Kunden einseitig unterzeichnete Vertragsformular an Passengers friend weiter. Das Angebot des Kunden auf Vertragsabschluss entspricht dem von Passengers friend oder dessen Kooperationspartner vorgegebenen jeweils gültigen Vertragsmuster bzw. Angebot und wird vollständig ausgefüllt eingereicht. Auf Wunsch von Passengers friend übermittelt der Vertriebspartner sämtliche Daten der Kundenaufträge über eine elektronische Schnittstelle oder ein Webinterface an Passengers friend oder dessen Kooperationspartner.
1.3 Passengers friend oder dessen Kooperationspartner behält sich vor, das eingereichte Vertragsangebot des vom Vertriebspartner geworbenen Kunden nicht anzunehmen. Ferner behält sich Passengers friend vor, einen zunächst abgeschlossenen Kundenvertrag jederzeit durch Rücktritt, Kündigung oder auf andere Weise zu beenden, wenn der Kunde durch sein Verhalten oder durch einen in seiner Person liegenden Grund hinreichenden Anlass dafür gibt.
1.4 Der Vertriebspartner ist berechtigt, die Vermittlung durch von ihm Beauftragte (Vertriebsbeauftragte) auch in weiteren Niederlassungen oder Filialen durchführen zu lassen. Der Vertriebspartner wird seine Vertriebsbeauftragten bezüglich ihrer Tätigkeit in gleicher Weise verpflichten, wie er sich selbst gegenüber Passengers friend verpflichtet hat. Durch die Verpflichtung wird kein Vertragsverhältnis zwischen Passengers friend und dem Vertriebsbeauftragten begründet.
1.5 Bei der Vermittlungstätigkeit nimmt der Vertriebspartner die Interessen von Passengers friend mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahr. Der Vertriebspartner und seine Vertriebsbeauftragten sind nicht berechtigt, im Namen oder für Rechnung von Passengers friend oder dessen Kooperationspartner rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.

§ 2 Zulässige Vertriebstätigkeit

Der Vertriebspartner übt seine Vermittlungstätigkeit nach diesem Vertrag ausschließlich auf Basis eines Geschäftsbetriebes aus, dessen Inhaber er selbst oder einer seiner Vertriebsbeauftragten ist. Alle mittelbar hiermit in Verbindung stehenden Kosten trägt der Vertriebspartner selbst. Alle Ansprüche gegenüber Passengers friend wie auch alle Vertriebskosten sind mit der in der Anlage 1 vereinbarten Provision erledigt. Der Vertriebspartner hat keinerlei weiteren Ansprüche auf Zahlungen, Kostenersatz, Freistellung o.ä. gegenüber Passengers friend.

§ 3 Kundenberatung und -Information

3.1 Die Beratung von Kunden kann vertiefte Produktkenntnisse und eine komplette Übersicht über die von Passengers friend oder dessen Kooperationspartner speziell für diesen Kundenkreis entwickelte Produkte erfordern. Der Vertriebspartner sichert zu, sich bereits bei Beginn seiner Tätigkeit für Passengers friend diese Kenntnisse umfassend angeeignet zu haben.
3.2 Zu der Tätigkeit des Vertriebspartners gehört die umfassende Beratung und zutreffende Information der Kunden anlässlich der Vermittlung von Kundenverträgen. Der Vertriebspartner erbringt die Informations- und Beratungsleistung unter Verwendung der aktuellen, von Passengers friend oder dessen Kooperationspartner autorisierten Werbematerialien und Produktinformationen.
3.3 Es ist dem Vertriebspartner untersagt, gegenüber Kunden Zusicherungen oder Anpreisungen zu machen, welche über die sich aus den Werbematerialien und Produktinformationen ergebenden Zusicherungen und Anpreisungen hinausgehen. Der Vertriebspartner stellt Passengers friend von Ansprüchen von Kunden und Dritten frei, welche aus einem Verstoß gegen diese Verpflichtung resultieren. Der Vertriebspartner wird Passengers friend über derartige Ansprüche umgehend und vollständig informieren.

§ 4 Datenmaterial

4.1 Der Vertriebspartner stellt Datenmaterial zur Kundenakquise selbstständig bereit. Alle gesammelten Daten der Akquisitiontätigkeiten verbleiben im Besitz des Vertriebspartners, dies umfasst ebenfalls alle Daten, die bei einer Vertragsvermittlung erforderlich sind.
4.2 Passengers friend verwendet die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden. Die Datenschutzpraxis von Passengers friend steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Sämtliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Auftraggeber finden sich in den Datenschutzhinweisen.
4.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der Passengers friend vertraulich zu behandeln. Die Nutzung der durch Passengers friend ermittelten Daten und Informationen darf durch den Vertragspartner und durch Dritte nur nach vorheriger Genehmigung durch die Passengers friend und zur Erreichung des Ziels der hier geregelten Zusammenarbeit erfolgen. Eine weitergehende Nutzung ist nicht gestattet. Es ist dem Vertragspartner oder Dritten insbesondere nicht gestattet, die durch Passengers friend ermittelten Daten und Informationen oder Teile davon zur Bestimmung oder Durchsetzung von Ansprüchen von Fluggästen selber oder durch Dritte zu nutzen.
4.4 Der Vertragspartner und Passengers friend vereinbaren für den Fall eines Verstoßes gegen die in Ziffer II 7. vereinbarte Nutzungsbeschränkung durch den Vertragspartner die Fälligkeit einer Vertragsstrafe. Diese beträgt 1,00€ pro durch die Passengers friend bearbeiteten Datensatz und ist mit dem Nachweis des Verstoßes durch Passengers friend fällig. Durch die Vertragsstrafe sind weitere Schadenersatzansprüche, die erst später entstehen, nicht ausgeschlossen.

§ 5 Absatzförderung

5.1 Passengers friend beliefert den Vertriebspartner – im Rahmen der eigenen Liefermöglichkeiten auf dessen Anforderung ohne besonderes Entgelt mit Vertragsunterlagen (Vertragsformulare, AGB, Preislisten etc.) und Produktinformationen (Werbemittel, Abbildungen, technische Angaben etc.).
5.2 Der Vertriebspartner ist während der Laufzeit des Vertriebsvertrages berechtigt, die Marken und sonstigen schutzfähigen Abbildungen von Passengers friend im Rahmen seiner Vermittlungstätigkeit und unter Einhaltung der jeweils gültigen Vorgaben von Passengers friend zu nutzen. Der Vertriebspartner darf im Zusammenhang mit seiner Firma die Bezeichnung »Autorisierter Passengers friend Vertriebspartner« führen.
5.3 Weiterhin wird der Vertriebspartner in dem von Ihm betriebenen Betrieb oder in ihm zur Verfügung stehenden Werbekanälen die Zusammenarbeit und die Produkte von Passengers friend entsprechend bewerben.

§ 6 Vergütung des Vetriebspartners

6.1 Der Vertriebspartner erhält für jeden während der Laufzeit dieses Vertriebsvertrages von ihm neu vermittelten und von Passengers friend angenommenen Kundenvertrag, der auch erfolgreich abgeschlossen wird, eine Vergütung nach Maßgabe der folgen den Bestimmungen und der im Vertriebspartnervertrag geregelten Provisionsvereinbarung.
6.2 Als neu vermittelt gelten Verträge über die Dienstleistungen oder Produkte von Passengers friend oder dessen Kooperationspartner, die nach einer erfolgreichen Prüfung von Passengers friend oder dessen Kooperationspartner angenommen wurden. Als erfolgreich abgeschlossen gelten Verträge, die zu einer Ausgleichszahlung geführt haben.
6.3 Durch die Vergütung ist der gesamte Aufwand abgegolten, der dem Vertriebspartner durch seine Vermittlungstätigkeit entsteht. Zahlungsansprüche der vom Vertriebspartner eingesetzten Vertriebsbeauftragten gegenüber Passengers friend bestehen nicht. Wird der vom Vertriebspartner vermittelte Vertrag aus Gründen nicht ausgeführt, die Passengers friend nicht zu vertreten hat, besteht kein Entgeltanspruch des Vertriebspartners. Dies ist insbesondere der Fall, wenn: der Vertragsschluss von Passengers friend oder dessen Kooperationspartner wegen mangelnder Bonität des Kunden abgelehnt wird oder die im Vertragsformular eingetragenen Angaben unvollständig oder falsch sind oder das Zustandekommen des Vertrages aus rechtlichen Gründen oder wegen technischer Hindernisse nicht oder nicht innerhalb einer im Vertragsformular genannten Frist möglich ist.

§ 7 Abrechnung, Umsatzsteuer

7.1 Der Vertriebspartner erhält für den von ihm vermittelten und von Passengers friend erfolgreich durchgesetzten Geschäftskundenvertrag ein Entgelt nach Maßgabe von § 6 dieses Vertrages und der Provisionsvereinbarung aus der Präambel. Das Entgelt ist fällig spätestens zum Ende des Folgemonats nach der Annahme und erfolgreicher Erledigung des vermittelten Vertrages und wird auf das vom Vertriebspartner genannte Konto überwiesen.
7.2 Über die gezahlten Beträge rechnet Passengers friend monatlich ab, wobei eine Überzahlung durch Verrechnung mit nachfolgenden Zahlungen ausgeglichen werden kann. Fordert Passengers friend eine nach Absatz 1 gewährte Zahlung zurück, so kann die Rückforderung mit fälligen Entgelten verrechnet werden und es wird in der Abrechnung der Grund für die Rückforderung des Entgelts ausgewiesen.
7.3 Zusätzlich zum Entgelt nach der Konditionenvereinbarung erhält der Vertriebspartner die darauf entfallende gesetzliche Umsatzsteuer, sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist.

§ 8 Verzug, Haftung

8.1 Bei Verzug von Passengers friend sowie bei von Passengers friend zu vertretender Unmöglichkeit ist der Vertriebspartner berechtigt, sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zu lösen.
8.2 Die Haftung von Passengers friend wegen Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses 8. eingeschränkt.
8.3 Passengers friend haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des von wesentlichen Mängeln freien Liefer oder Leistungsgegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden oder dem Vertriebspartner die vertrags gemäße Nutzung der Leistung ermöglichen sollen oder dem Schutz von Leib oder Leben von Personal des Vertriebspartners oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
8.4 Soweit Passengers friend gem. §8. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Passengers friend bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des der Leistung oder des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Nutzung der Leistung oder des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
8.5 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von Passengers friend für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 5.000,00 je Schadensfall begrenzt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
8.6 Die vorstehende Haftungsausschlüsse und – Beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Passengers friend.
8.7 Soweit Passengers friend technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
8.8 Die Einschränkungen dieses §8. gelten nicht für die Haftung der Passengers friend GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Laufzeit, Kündigung

9.1 Der Vertriebsvertrag tritt mit der Annahme durch Passengers friend in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.
9.2 Das Recht der Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.3 Passengers friend ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, wenn der Vertriebspartner trotz Abmahnung in mehr als 3 Fällen gegen die Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt. Das gleiche gilt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Vertriebspartners so verschlechtern, dass die ordnungsgemäße Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes gefährdet wird oder der Vertriebspartner begründeten Zahlungsverpflichtungen gegenüber Passengers friend in erheblichem Umfang trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung wiederholt nicht nachgekommen ist.
9.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
9.5 Der Vertriebspartner ist nach Beendigung des Vertrages verpflichtet, die in seinem Besitz befindlichen Auftragsformulare sowie Werbematerial und sonstige Geschäftsunterlagen (Preislisten, Zeichnungen, Muster etc.), soweit sie Eigentum von Passengers friend sind, nach Wahl von Passengers friend entweder unverzüglich an Passengers friend ganz oder teilweise herauszugeben oder auf eigene Kosten fachgerecht zu vernichten. Ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht kann der Vertriebspartner nur in dem Umfang geltend machen, wie ihm noch fällige Entgeltansprüche zustehen.

§ 10 Allgemeine Bestimmungen

10.1 Ist der Vertriebspartner eine Firma, deren Inhaber Einzelkaufmann ist, so ist dieser Vertriebspartner im Sinne dieses Vertrages. Wird eine Gesellschaft als Vertriebspartner bestellt, so ist Passengers friend jede Änderung der Gesellschafter, des Geschäftsführers oder der Rechtsform der Gesellschaft unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Passengers friend ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn ihr die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter den veränderten Umständen nicht zumutbar ist.
10.2 Der Vertriebspartner kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Passengers friend auf Dritte übertragen. Überträgt Passengers friend diesen Vertrag im Ganzen auf eine Tochter- oder Beteiligungsgesellschaft von Passengers friend, genügt die vorherige schriftliche Anzeige gegenüber dem Vertriebspartner.
10.3 Der Vertriebspartner kann gegen Forderungen von Passengers friend nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
10.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die dauernde oder fallweise Aufhebung der Schriftformklausel.
10.5 Die Vertragsparteien werden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihnen während der Dauer der Geschäftsbeziehung bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Vertrages nicht verwerten oder Dritten mitteilen.
10.6 Der Vertriebspartner willigt in die Erhebung, Speicherung und Nutzung seiner in diesem Vertrag erfassten und bei der Vertragsdurchführung anfallenden personenbezogenen Daten durch Passengers friend ein, soweit dies zur Durchführung des Vertragsgegenstandes notwendig ist. Soweit der Vertriebspartner selbst eine Verarbeitung personenbezogener Daten vornimmt, ist er zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen u.a. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verpflichtet.

§ 11 Gerichtsstand, Rechtswahl, Kollisionsregel

11.1 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Lüdinghausen, Deutschland. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
11.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Passengers friend und dem Vertriebspartner gilt ausschließlich das auf die Rechtsbeziehungen inländischer Personen und Gesellschaften anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Mit Unterzeichnung dieses Vertriebsvertrages verlieren alle bisher zwischen den Parteien bestehenden, den gleichen Gegenstand betreffenden Vereinbarungen ihre Gültigkeit.